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Schmerzklinik ist nach § 40 SGB V von allen gesetzlichen Krankenkassen als Rehabilitationseinrichtung anerkannt und auch beihilfefähig (OPS 8-918).

HANDGELENKARTHROSE
Radiocarpalarthrose

Die Handgelenkarthrose wird auch als Radiocarpalarthrose bezeichnet. Letzterer Begriff kann auch mit k geschrieben werden (Rad iokarpalarthrose).

Grundsätzlich unterscheidet man auch bei Handgelenkarthrosen zwei Formen:

  1. Idiopathische oder primäre Radiocarpalarthrose. Darunter versteht man eine Eigenerkrankung des Gelenks in Form einer anlagebedingten Minderwertigkeit des Gelenkknorpels ohne Vorerkrankung. Die Ursache ist nicht bekannt.

  2. Sekundäre / symptomatische Handgelenkarthrose nach Vorerkrankungen. Typische Vorerkrankungen sind z.B. die rheumatoide Arthritis (= Gelenken tzündung), kongenitale Luxationen (= angeborene Gelenkausrenkungen), Frakturen (= Brüche) gelenknaher Kn ochen (post trauma tische Radiocarpalarthrose), idiopathische (= ohne erkennbare Ursache entstandene) Nekrosen (= örtlicher Gewebstod) des Gelenkkopfes, Überlastungen, aber auch permanente Fehlbelastungen.



Die Handgelenkarthrose ist zunächst eine Erkrankung des Gelenkknorpels, im weiteren Verlauf kommt es dann zu einer Umbildung des knorpelnahen Knochens, einhergehend mit Schmerzen, Schwellungen, Bewegungseinschränkung und Deformierung der beteiligten Gelen ke (siehe unten). Zunächst bestehen nur Bewegungsschmerzen und später tritt ein Ruheschmerz hinzu. Im Rahmen der Handgelenkarthrose können zudem schubförmig Gelenkentzündungen auftreten. Das Gelen k schmerzt dann verstärkt, schwillt an und wird warm.

Die Radiocarpalarthrose kann sowohl an einer Han d allein oder an beiden Händen gleichzeitig auftreten, d. h. der Befall ist nicht zwingend symmetrisch. Frauen sind von der Handgelenkarthrose wesentlich häufiger betroffen als Männer.

Im Vergleich zu anderen Arthroseformen der Ha nd (Bouchardarthrose, Heberdenarthrose, Rhizarthrose,…) tritt die Handgelenkarthrose aber verhältnismäßig selten auf. Die Problematik der Handgelenkarthrose besteht allerdings darin, daß bei Fortschritt der Erkrankung das Handgelen k nicht mehr funktionsfähig ist und so zu einer massiven Lebenseinschränkung führt.

Die Diagnose einer Radiocarpalarthrose erfolgt mittels einer Röntgenaufnahme.

Klassische Behandlungen bei einer Handgelenkarthrose:

Operative Therapiemöglichkeiten bei Handgelenkarthrosen:

Medikamentöse Schmerzbehandlung bei Handgelenkarthrose:
Akut (= plötzlich einsetzend, heftig) und subakut (= eher schleichend verlaufend) können zunächst (vorwiegend) peripher wirkende Analgetika (= Schmerzmittel, die am Ort der Schmerzentstehung wirken) eingesetzt werden, insbesondere sog. nicht steroidale Antirheumatika (= Rheuma mittel), aus dieser Gruppe möglichst lang wirkende und magen schonende wie z.B. Meloxicam. Besonders magenschonend sind die sog. COX-2 Inhibitoren, z.B. Parecoxib oder Etoricoxib, allerdings scheint diese Stoffgruppe mit einem Herz-/Kreislauf-Risiko verbunden zu sein, zumindest bei längerer Therapiedauer. Es bleibt abzuwarten, ob Parecoxib und Etoricoxib nicht auch noch vom Markt genommen werden, wie schon andere Mittel dieser Stoffgruppe zuvor.
Bei stärkeren schmerzhaften Muskelverspannungen können darüber hinaus auch Muskel relaxanzien (= Mittel zur Entspannung von Muskeln) (z.B. Orphenadrin, Tolperison) verordnet werden.
Manchmal sind aber die Schmerz
zustände nur mit zentral wirkenden Analgetika ((z.B. Tramadol, Tilidin, Oxycodon (Tilidin oder Oxycodon auch kombiniert mit Naloxon) oder Morphin)) (= im Gehirn bzw. Rücken mark wirkende Schmerzmittel) beherrschbar.
Die Kombination mit schmerzdistanzierenden Antidepressiva (= Mittel gegen Depression, aber auch bei diesen Sch merzen hilfreich) (z.B. Doxepin, Maprotilin) oder auch Neuroleptika hilft in vielen Fällen Schmerzmittel einzusparen.

Therapeutische Lokalanästhesie (= Behandlung mit einem örtlichen Betäubungsmittel bzw. Lokalanästhetika) bei einer Radiocarpalarthrose:
Bei anhaltenden Schmerzen sollten rechtzeitig alternative Methoden eingesetzt werden. Eine sehr wirksame Alternative, ohne jedes Gewöhnungs- oder Suchtpotential, ist die therapeutische Lokalanästhesie mit einem lang wirkenden örtlichen Betäubungsmittel (z.B. Bupivacain) in Form von örtlichen Betäubungen und Nervenblockaden. Dabei wird das schmerzhafte Gelen k wiederholt (stationär bei uns zwei mal täglich) großzügig perikapsulär
(= um die Gelenkkapsel herum) infiltriert.
Da schmerzhafte Gelen k kann auch mit "Zeel
®" umspritzt werden, was manchen Patienten mit "homöopathischer" Grundeinstellung sehr entgegen kommt.
Als nächst höhere Therapiestufe kommt bei einer anhaltend schmerzhaften
Handgelenkarthrose die kontinuierliche Blockade des Plexus brachialis (= Armnervengeflecht) zum Einsatz. Da der Pl exus brachial is reich an vegetativen (= das unwillkürliche Nervensystem betreffenden) Nervenfasern ist, tritt neben der nozizeptiven (= die Schmerzreizleitung betreffenden) Hemmung auch eine ausreichende sympathikolytische (= gefäßerweiternde) Wirkung ein.
Bei herabgesetzter Lokalanästhetika-Konzentration (z.B. 10 bis 15 ml Bupivacain, 0,1 bis 0,15%) bleibt die Motorik (= Muskelkraft) erhalten, so daß begleitend krankengymnastische Übungsbehandlungen möglich sind.
Die Methode kann zeitgleich auch beiderseits durchgeführt werden, aus Sicherheitsgründen sollte bei repetitiver Applikation (= wiederholter Einzelverabreichung) diese alternierend (= im Wechsel) erfolgen.
Eine weitere Therapiemöglichkeit wären auch wiederholte Blockaden (=Betäubungen) des Ganglion stellatum (= eine vegetative Schaltstelle im seitlichen Halsbereich) in gehäufter Abfolge, optimal in kontinuierlicher Form mit Katheter*.

* Bei der sog. kontinuierlichen Blockade mit Katheter wird ein dünner Kunststoffschlauch vorübergehend (z.B. 10-14 Tage lang) dicht an Nervengeflechte bzw. den betroffenen Ner ven eingepflanzt. Die Einpflanzung erfolgt durch eine handelsübliche Kanüle hindurch, es muß also nicht "aufgeschnitten" werden. In der Folge wird über diesen Katheter mehrmals täglich, jeweils nach Abklingen der vorangegangenen Dosis, das örtliche Betäubungsmittel (Lokalanästhetikum) völlig schmerzlos nachgespritzt. In bestimmten Fällen kann zur Verabreichung des örtlichen Betäubungsmittel durch den Katheter hindurch auch eine kleine Pumpe angeschlossen werden. Dass die schmerzlindernde Wirkung i.d.R. über die eigentliche Behandlungszeit hinaus anhält, ist u.a. darauf zurückzuführen, daß bei dieser Blockadebehandlung auch die sog. vegetativen Ner ven betroffen sind, woraus eine sehr deutliche Durchblutungssteigerung resultiert. Dies ist der Grund, warum diese Behandlungsmethode besonders bei Schmerzen, die auf eine verminderte Blutversorgung, auf entzündliche (z.B. Arthritis) oder auch degenerative (Radiocarpalarthrose !) Prozesse zurückzuführen sind, sehr hilfreich ist, denn eine gute Durchblutung wirkt entzündlichen und degenerativen Schmerzursachen kausal (= ursächlich) entgegen.

Laut der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit haben alle Versicherte (also auch ältere Patienten) einer gesetzlichen Krankenkasse einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation und können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen. Das Bundesgesundheitsministerium schrieb dazu auch einen Brief an die Aufsichtsbehörden. Zu diesem Wahlrecht gibt es mittlerweile auch einUrteil des hessischen Landessozialgerichts (Az.: L 1 KR 2/05):Gewährt eine Krankenkasse einem Versicherten einen Aufenthalt in einer Reha-Klinik, so ist sie dazu verpflichtet, die Wünsche des Versicherten in Bezug auf die Einrichtung zu berücksichtigen. (Der Kläger hatte die Kur noch während des laufenden Prozesses in der von ihm bevorzugten Einrichtung auf eigene Kosten angetreten. Seine Krankenkasse wurde dazu verurteilt, ihm die Kosten für die Kur zu erstatten. Eine Revision gegen die Entscheidung ließ das Gericht nicht zu).

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